Neue Förderprogramme für Denkmäler und Mini-BHKW



04/13/2012: Zum 1. April 2012 führt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den neuen Standard „Effizienzhaus Denkmal“ ein und startet die Einzelmaßnahme „Optimierung der Wärmeverteilung“. Nun profitieren Eigentümer von 1,5 Milliarden Euro für die Gebäudesanierung, die für 2012 freigegeben wurden. Ein weiteres Highlight: Mini-BHKW bis 20 kW elektrisch werden wieder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ fördert die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb von Eigentumswohnungen und Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen mit einem zinsgünstigen Kredit. Außerdem gilt die Förderung auch für Baudenkmäler. Auch wenn das Gebäude die Anforderungen des KfW-Effizienzhauses 70 nicht erfüllt, kann ein Förderungsantrag gestellt werden. Ein Gutachter muss dann nachweisen, dass alle baulichen Maßnahmen unternommen wurden, dieses Ziel zu erreichen.

Zum 1. April wurde zudem der KfW-Standard „Effizienzhaus Denkmal“ eingeführt. Die Förderkonditionen entsprechen denen des Effizienzhauses 115, d. h. die privaten Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen können entscheiden, ob sie entweder 10 Prozent Investitionszuschuss oder ein Darlehen über 75.000 Euro plus Tilgungszuschuss je Wohneinheit nutzen. Ab sofort kann beispielsweise auch der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen gefördert werden. Prinzipiell wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, die vor dem 1. Januar 1995 einen Bauantrag gestellt haben oder für die eine Bauanzeige erstattet wurde, gefördert.

Außerdem können seit 1. April wieder Förderanträge für neue Mini-Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer Leistung bis zu 20 kW elektrisch beim BAFA eingereicht werden. Voraussetzung dafür: Es handelt sich um Bestandsbauten, deren Bauantrag vor dem 1. Januar 2009 gestellt oder für die eine Bauanzeige erstattet wurde. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der elektrischen Leistung und startet für Anlagen bis 1 kW mit 1.500 Euro. Die maximale Förderung für ein Mini-BHKW mit 20 kW elektrisch beträgt 3.500 Euro.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen: www.kfw.de

(Quelle: BINE/ Leipziger Messe)


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